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Gewalt in der Kita: Angeklagte schuldfähig

Kinder können sich nicht adäquat gegen Misshandlungen durch Erwachsene wehren. In einer Kita soll eine Erzieherin mehreren Kindern Gewalt angetan haben - vor den Augen ihrer Vorgesetzten.

Prozess gegen Kita-Erzieherinnen in Würzburg Heiko Becker/dpa

Würzburg (dpa/lby) - Im Prozess um mutmaßlich gewalttätige Übergriffe in einem Kinderhaus bei Würzburg hat der psychiatrische Sachverständige einer der beiden Angeklagten eine konfliktvermeidende Persönlichkeit bescheinigt. Die 37-Jährige sei intelligent und versuche, Konflikte informell zu lösen, sagte Psychiater Hans-Peter Volz am Freitag vor dem Landgericht Würzburg. Die Erzieherin sei im angenommenen Tatzeitraum einsicht- und steuerungsfähig und zudem schuldfähig gewesen, ihr Leben sei allerdings geprägt von depressiven Episoden und einer Panikstörung.

Die frühere Leiterin der betroffenen Kindergartengruppe im Landkreis Würzburg ist wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen angeklagt. Die Frau soll die mutmaßlichen Übergriffe einer jüngeren Kollegin auf Kleinkinder mitbekommen, aber sie erst rund ein Jahr später gemeldet haben. «Ich hatte Angst, dass mir keiner glaubt», hatte sie zu Prozessauftakt Anfang April gesagt.

Die zweite Angeklagte, eine 30-Jährige, steht wegen Misshandlung von Kleinkindern vor Gericht. Die Erzieherin soll Ende 2021 ein- bis zweijährige Kinder absichtlich gequält haben. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn bestritten, allerdings eingeräumt, sich gegenüber den Mädchen und Jungen in manchen Situationen unangemessen und inakzeptabel verhalten zu haben. Die Anklage wirft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung in acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor.

Das psychiatrische Gutachten zur Hauptangeklagten wurde hinter verschlossenen Türen vorgestellt. Am kommenden Montag sollen die Plädoyers gehalten werden - zum Schutz der 30-Jährigen ebenfalls nicht öffentlich. Wann das Urteil verkündet wird, stand zunächst nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:240503-99-903184/2

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